Fortbildungspunkte-Rechner
Wie viele Fortbildungspunkte brauchst du noch — und schaffst du sie in deinem Betrachtungszeitraum? Rechne es in 10 Sekunden aus (60 Punkte je 4 Jahre, 1 Punkt = 45 Minuten).
🧮 Dein Punktestand
So funktioniert die Rechnung
Der Rahmenvertrag nach § 125 SGB V (Anlage 4 Ergotherapie) verlangt 60 Fortbildungspunkte je Betrachtungszeitraum von vier Jahren. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten — 60 Punkte sind also rund 45 Zeitstunden anerkannter Fortbildung. Empfohlen wird ein Tempo von etwa 15 Punkten pro Jahr.
Orientierung, keine Rechtsberatung
Der Rechner ist eine Orientierungshilfe: Verbindlich sind der Rahmenvertrag und die Vorgaben deiner Krankenkasse bzw. Zulassungsstelle. Deinen persönlichen Betrachtungszeitraum findest du in deinen Zulassungsunterlagen. Mehr Hintergrund: Fortbildungspflicht in der Ergotherapie.
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Häufige Fragen
Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich als Ergotherapeut:in?
Nach dem Rahmenvertrag gemäß § 125 SGB V (Anlage 4 Ergotherapie) müssen zur Fortbildung verpflichtete Leistungserbringer:innen innerhalb eines Betrachtungszeitraums von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte nachweisen — das entspricht etwa 15 Punkten pro Jahr.
Wie viele Minuten Fortbildung ergeben einen Punkt?
Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten anerkannter Fortbildung. 60 Punkte entsprechen damit rund 45 Zeitstunden über den gesamten Betrachtungszeitraum.
Zählen Online-Fortbildungen für die Punkte?
Ja — akkreditierte Online-Fortbildungen und E-Learnings mit fachlichem Bezug und Teilnahmezertifikat werden in der Regel gleichwertig angerechnet. Maßgeblich ist immer die Entscheidung der zuständigen Krankenkasse bzw. Zulassungsstelle.
Ist dieser Rechner verbindlich?
Nein, der Rechner ist eine Orientierungshilfe. Verbindlich sind der Rahmenvertrag und die Vorgaben deiner Krankenkasse bzw. Zulassungsstelle; dein persönlicher Betrachtungszeitraum steht in deinen Zulassungsunterlagen.