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Fortbildungspflicht in der Ergotherapie

Veröffentlicht: 2026-06-15 · 7 Min. Lesezeit
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Kurz gefasst

Ergotherapeut:innen in Deutschland sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) hat ein Fortbildungspunktesystem eingeführt: 45 Minuten anerkannte Fortbildung entsprechen einem Fortbildungspunkt. Online-Fortbildungen sind eine zunehmend praktische Möglichkeit, dieser Pflicht nachzukommen.

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Warum Fortbildung in der Ergotherapie Pflicht ist

Die Ergotherapie ist ein sich ständig entwickelndes Berufsfeld. Neue Erkenntnisse zu Behandlungsmethoden, sich wandelnde Patientenbedarfe und gesetzliche Vorgaben machen es notwendig, dass Ergotherapeut:innen ihr Wissen kontinuierlich auf dem neuesten Stand halten. Die Fortbildungspflicht ist daher kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Qualitätsmerkmal des Berufs.

In Deutschland ist die Fortbildungspflicht für Ergotherapeut:innen sowohl berufsrechtlich als auch durch Qualitätsvereinbarungen mit Krankenkassen verankert. Wer zugelassene Ergotherapie in der Regelversorgung anbietet, ist verpflichtet, entsprechende Nachweise zu erbringen.

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Das DVE-Fortbildungspunktesystem

Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) hat ein strukturiertes Punktesystem etabliert, das die Bemessung von Fortbildungsleistungen vereinheitlicht:

Praxishinweis: Führen Sie eine persönliche Fortbildungsdokumentation. Sammeln Sie alle Zertifikate und Teilnahmebestätigungen systematisch — zum Beispiel digital in einem dedizierten Ordner. Bei Anfragen durch Krankenkassen oder Berufsorganisationen können Sie so schnell reagieren.

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Welche Fortbildungen werden anerkannt?

Nicht jede Weiterbildungsmaßnahme zählt automatisch als anerkannte Fortbildung im Sinne der Pflicht. Anerkannt werden in der Regel:

Informell erworbenes Wissen — etwa durch Fachlektüre oder nicht-akkreditierte Webinare — gilt in der Regel nicht als Nachweis, auch wenn es fachlich wertvoll ist.

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Konsequenzen bei fehlenden Fortbildungsnachweisen

Ergotherapeut:innen in der Regelversorgung müssen gegenüber Krankenkassen regelmäßig nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Fehlen entsprechende Nachweise, kann dies Konsequenzen für die Zulassung haben. In Einrichtungen gilt es zudem als Qualitätsmerkmal, wenn Mitarbeiter:innen nachweislich fortgebildet sind.

Fortbildung ist kein Zusatz, sondern Kernbestandteil professioneller ergotherapeutischer Arbeit — und ein Versprechen an Klient:innen, dass man auf dem Stand der Zeit arbeitet.
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Online-Fortbildungen als effiziente Lösung

Der Praxisalltag lässt oft wenig Zeit für mehrtägige Präsenzveranstaltungen. Akkreditierte Online-Fortbildungen bieten hier eine flexible Alternative: Sie können zeitlich und örtlich unabhängig absolviert werden und werden bei entsprechender Akkreditierung vollständig auf die Fortbildungspflicht angerechnet. Entscheidend ist dabei, dass die Fortbildung ein anerkanntes Zertifikat ausstellt und inhaltlich den Anforderungen entspricht.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Fortbildungspunkte müssen Ergotherapeut:innen in Deutschland sammeln?

Nach dem Rahmenvertrag gemäß § 125 SGB V (Anlage 4 Ergotherapie) müssen zur Fortbildung verpflichtete Leistungserbringer:innen innerhalb eines Betrachtungszeitraums von vier Jahren insgesamt 60 Fortbildungspunkte nachweisen. Empfohlen wird, etwa 15 Punkte pro Jahr zu erwerben, um die Pflicht gleichmäßig zu erfüllen. Ein Fortbildungspunkt entspricht dabei einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Wer ist von der Fortbildungspflicht in der Ergotherapie betroffen?

Die Fortbildungsverpflichtung nach § 125 SGB V richtet sich an zugelassene Leistungserbringer:innen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen — insbesondere Praxisinhaber:innen sowie fachliche Leiter:innen einer Praxis. Angestellte Ergotherapeut:innen sind in der Regel nicht selbst gegenüber den Krankenkassen nachweispflichtig, profitieren aber fachlich ebenso von regelmäßiger Fortbildung. Maßgeblich ist immer die konkrete Regelung im Rahmenvertrag und die Entscheidung der zuständigen Krankenkasse bzw. Zulassungsstelle.

Wie viele Minuten Fortbildung ergeben einen Fortbildungspunkt?

Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten anerkannter Fortbildung. Für die geforderten 60 Punkte in vier Jahren bedeutet das rund 45 Zeitstunden anerkannte Fortbildung über den gesamten Zeitraum. Anerkannt werden nur Fortbildungen, die inhaltlich auf die Ergotherapie bezogen sind und mit einer Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden können.

Werden Online-Fortbildungen für die Fortbildungspflicht anerkannt?

Ja, Online-Fortbildungen und E-Learnings werden anerkannt, sofern sie einen klaren fachlichen Bezug zur Ergotherapie haben und eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat ausstellen. Sie werden in der Regel gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen auf die Fortbildungspunkte angerechnet und bieten zeitliche und örtliche Flexibilität. Ob eine bestimmte Fortbildung angerechnet wird, entscheidet letztlich die zuständige Krankenkasse bzw. Zulassungsstelle.